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   BVerwG, 11.02.1960 - II C 318.57   

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BVerwG, 11.02.1960 - II C 318.57 (https://dejure.org/1960,66)
BVerwG, Entscheidung vom 11.02.1960 - II C 318.57 (https://dejure.org/1960,66)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Februar 1960 - II C 318.57 (https://dejure.org/1960,66)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    G 131 §§ 7, 35

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 10, 158
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 24.09.1959 - II C 405.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1960 - II C 318.57
    In seinem Urteil vom 24. September 1959 - BVerwG II C 405.57 - (BVerwGE 9, 155 [157]) hat der erkennende Senat mit dem Hinweis, die Beendigung des Rechtsstandes zur Wiederverwendung nach § 19 Abs. 1 letzter Satz G 131 beseitige diesen Rechtsstand nicht rückwirkend, die Anwendbarkeit des § 7 G 131 auf einen infolge rechtsgleicher Unterbringung nach § 19 Abs. 1 G 131 aus dem Rechtsstand zur Wiederverwendung ausgeschiedenen Beamten bejaht, obwohl die Beendigung dieses Rechtsstandes die Wirkung zeitigt, daß der rechtsgleich Wiederverwendete für die Folgezeit nur noch zu dem ihn übernehmenden Dienstherrn in einem Dienstverhältnis steht und Rechte aus dem Rechtsstand zur Wiederverwendung nicht mehr erlangen kann.

    Der hier angefochtenen Entscheidung nach § 7 G 131 kann auch nicht - etwa mit Hinweis auf das bereits erwähnte Urteil des Senats vom 24. September 1959 (BVerwGE 9, 155 [160]) - mit Erfolg entgegengehalten werden, der Beklagte habe durch seine Verfügung vom 11. Januar 1954 den Eindruck erweckt, er habe das aus dem Gesetz zu Artikel 131 des Grundgesetzes sich ergebende Rechtsverhältnis abschließend in einer Weise geregelt, die eine nachträgliche Anwendung des § 7 G 131 ausschließe; der angefochtene Bescheid des Beklagten über die Anwendung des § 7 G 131 auf den Kläger widersproche also in einer den Grundsatz von Treu und Glauben verletzenden Weise dem früheren Verhalten des Beklagten.

    Von diesem Regelfall geht auch die Regelung des § 19 Abs. 1 G 131 aus, daß bei der entsprechenden Wiederverwendung die sich aus den §§ 7 und 8 G 131 ergebenden Beschränkungen gelten (BVerwGE 9, 155 [157/158]).

    Setzt in solchen Fällen die oberste Dienstbehörde - wie z.B. in den Fallen, die den schon angeführten Urteilen des Senats vom 24. September 1959 (BVerwG II C 405.57) und vom 14. Januar 1960 (BVerwG II C 16.58) zugrunde liefen, durch einen die Voraussetzungen des § 7 G 131 verneinenden Vermerk in den Personalakten - noch weitere, eindeutige äußere Zeichen dafür, daß sie die Anwendbarkeit des § 7 G 131 geprüft und verneint hat, so kann der Betroffene im Einzelfall gegen die nachträgliche Anwendung des § 7 G 131 Vertrauensschutz beanspruchen.

  • BVerwG, 27.01.1956 - II C 40.54

    Feststellung, dass tatsächlich eine enge Verbindung zum Nationalsozialismus

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1960 - II C 318.57
    Gleichwohl ist bei Anwendung des § 7 G 131 auf die am 8. Mai 1945 bekleidete Rechtsstellung Rückschau auf die Dienstlaufbahn zu halten, die zu dieser Rechtsstellung geführt hat (vgl. BVerwGE 3, 110 [113]).

    Denn eine solche tatsächliche Vermutung und die durch sie ausgelöste Umkehr der Beweislast greift erst dann Platz, wenn eine rechtserhebliche Tatsache nicht zur Überzeugung des Gerichts festgestellt werden kann (BVerwGE 3, 110 [115] und Beschluß vom 24. Januar 1958 - BVerwG VI B 219.57 -); hier hat das Berufungsgericht sich jedoch in der Lage gesehen, sämtliche rechtserhebliche Tatsachen festzustellen.

  • BVerwG, 24.05.1957 - VI C 395.56
    Auszug aus BVerwG, 11.02.1960 - II C 318.57
    Daraus ergibt sich folgerichtig, daß die Regelung des § 7 G 131 erst recht dann anwendbar bleiben muß, wenn - wie in dem hier zu entscheidenden Falle - der Beamte mit der Beendigung seines Rechtsstandes zur Wiederverwendung infolge Eintritts in den Ruhestand nach § 35 G 131 Versorgungsansprüche erlangt, die gerade und nur in dem Gesetz zu Artikel 131 des Grundgesetzes begründet sind (BVerwG, Urteil vom 9. Oktober 1959 - BVerwG VI C 225.57 - mit Hinweis auf BVerwGE 5, 86 [88/89]).

    Diese Vorschrift ist auf das Versorgungsverhältnis des Klägers schon deshalb nicht anwendbar, weil Rechtsvorschriften, die für andere Beamtenverhältnisse gegolten haben oder gelten, auf das Rechtsverhältnis des Beamten zur Wiederverwendung und - sinngemäß - auf dessen aus diesem Rechtsstand hervorgegangenes Versorgungsverhältnis nur anzuwenden sind, soweit dies das Gesetz zu Artikel 131 des Grundgesetzes ausdrücklich vorschreibt (BVerwGE 5, 86 [89]).

  • BVerwG, 14.01.1960 - II C 16.58

    Zur Anwendbarkeit des § 7 des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1960 - II C 318.57
    In diesem Zusammenhang übersieht der Kläger anscheinend, daß der erkennende Senat in seinem vorbezeichneten Urteil gerade nicht allein auf die entsprechende Wiederverwendung abgestellt, sondern - was der Senat bereits in seinem Urteil vom 14. Januar 1960 - BVerwG II C 16.58 - klargestellt hat - vielmehr die besonderen tatsächlichen Umstände des zu entscheidenden Einzelfalles berücksichtigt hat, die - allerdings nur in Zusammenhang mit der Wiederverwendung - zu dem Schluß nötigten, daß das aus dem Gesetz zu Artikel 131 des Grundgesetzes sich ergebende Rechtsverhältnis mit der Wiederverwendung in einer die spätere Anwendung des § 7 G 131 ausschließenden Weise abschließend geregelt sein sollte.

    Setzt in solchen Fällen die oberste Dienstbehörde - wie z.B. in den Fallen, die den schon angeführten Urteilen des Senats vom 24. September 1959 (BVerwG II C 405.57) und vom 14. Januar 1960 (BVerwG II C 16.58) zugrunde liefen, durch einen die Voraussetzungen des § 7 G 131 verneinenden Vermerk in den Personalakten - noch weitere, eindeutige äußere Zeichen dafür, daß sie die Anwendbarkeit des § 7 G 131 geprüft und verneint hat, so kann der Betroffene im Einzelfall gegen die nachträgliche Anwendung des § 7 G 131 Vertrauensschutz beanspruchen.

  • BVerwG, 24.01.1958 - VI B 219.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1960 - II C 318.57
    Denn eine solche tatsächliche Vermutung und die durch sie ausgelöste Umkehr der Beweislast greift erst dann Platz, wenn eine rechtserhebliche Tatsache nicht zur Überzeugung des Gerichts festgestellt werden kann (BVerwGE 3, 110 [115] und Beschluß vom 24. Januar 1958 - BVerwG VI B 219.57 -); hier hat das Berufungsgericht sich jedoch in der Lage gesehen, sämtliche rechtserhebliche Tatsachen festzustellen.
  • BVerwG, 09.10.1959 - VI C 225.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1960 - II C 318.57
    Daraus ergibt sich folgerichtig, daß die Regelung des § 7 G 131 erst recht dann anwendbar bleiben muß, wenn - wie in dem hier zu entscheidenden Falle - der Beamte mit der Beendigung seines Rechtsstandes zur Wiederverwendung infolge Eintritts in den Ruhestand nach § 35 G 131 Versorgungsansprüche erlangt, die gerade und nur in dem Gesetz zu Artikel 131 des Grundgesetzes begründet sind (BVerwG, Urteil vom 9. Oktober 1959 - BVerwG VI C 225.57 - mit Hinweis auf BVerwGE 5, 86 [88/89]).
  • BVerwG, 30.01.1974 - VIII C 20.72

    Wehrpflichtigen-Mietzuschuß - § 35 VwVfG, § 51 VwVfG, Zweitbescheid, Anspruch auf

    Diese Rüge, die nur Erfolg haben kann, wenn das Beweiswürdigungsrecht dadurch unrichtig angewendet worden ist, daß aus den Beweistatsachen Schlüsse gezogen sind, die den Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen widersprechen (Beschluß vom 4. März 1970 - BVerwG VIII B 118.69 - Urteil vom 11. Februar 1960 - BVerwG II G 318.57 -, NDBZ 1960, 200 [201]), greift nicht durch.
  • BVerwG, 16.01.1969 - II C 11.65

    Voraussetzungen für die Schutzwürdigkeit von Vertrauen bezüglich der

    Die Schützwürdigkeit eines solchen Vertrauens wird - wie das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat - nicht schon durch die Gewährung von Versorgung nach dem Gesetz zu Artikel 131 GG begründet (BVerwGE 10, 158 [159]).

    Sie wird - von weiteren Voraussetzungen abgesehen - nur anerkannt, wenn die oberste Dienstbehörde (§ 7 Abs. 2 G 131) einem von Artikel 131 GG betroffenen Versorgungsempfänger einen ausdrücklichen Bescheid über die Nichtanwendung des § 7 G 131 ("Negativbescheid") erteilt hat oder wenn der Betroffene rechtsgleich wiederverwendet (§ 19 G 131) wurde und die Begleitumstände dieser rechtsgleichen Wiederverwendung oder die der Wiederverwendung zeitlich vorausgegangenen Umstände den Schluß rechtfertigen, die oberste Dienstbehörde habe durch die rechtsgleiche Wiederverwendung das aus dem Gesetz zu Artikel 131 GG folgende Rechtsverhältnis des Betroffenen in einer die spätere Anwendung des § 7 G 131 ausschließenden Weise abschließend regeln (lassen) wollen (so u.a. BVerwGE 10, 158 und Urteile vom 27. Juni 1962 - BVerwG VI C 19.61 - [Buchholz BVerwG 234, § 7 G 131 Nr. 68], vom 30. Januar 1963 - BVerwG VI C 43.61 - [Buchholz a.a.O. Nr. 75], vom 27. Februar 1964 - BVerwG II C 72.61 - und vom 24. Februar 1966 - BVerwG II C 37.63 - nebst weiteren Hinweisen).

    Dem Antwortschreiben des Präsidenten der Eisenbahndirektion Hamburg an den Deutschen Beamtenbund vom 21. Januar 1952 ist in diesem Zusammenhang schon deshalb für die Annahme einer Negativentscheidung Bedeutung nicht beizumessen, weil es sich dabei nicht um eine Stellungnahme der nach § 7 Abs. 2 G 131 für eine solche Entscheidung allein zuständigen obersten Dienstbehörde handelte (BVerwGE 9, 155 [160]; 10, 158 [161]; Urteil vom 23. Oktober 1958 - BVerwG II C 132.57 - [Buchholz BVerwG 234, § 7 G 131 Nr. 39]).

  • BVerwG, 30.01.1964 - II C 98.61

    Vermutung fortwirkender politischer Motivierung bei Folgeernennungen

    Die Aberkennung der Beamtenrechte im Entnazifizierungsverfahren sei kein Hindernis für die Entscheidung nach § 7 G 131. Das gleiche gelte für die Versetzung des früheren Klägers in den Ruhestand (vgl. BVerwGE 10, 158).

    Sie stehen ebenfalls in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. insbesondere BVerwGE 10, 158 und BVerwGE 3, 277).

  • BVerwG, 22.02.1962 - II C 45.60

    Gewährung von Versorgungsbezügen vorbehaltlich endgültiger Festsetzung nach dem

    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits geklärt, daß ein nach § 35 G 131 in den Ruhestand getretener Beamter z.Wv. grundsätzlich der Anwendung des § 7 G 131 unterworfen bleibt (vgl. Urteil des Senatsvom 11. Februar 1960 - BVerwG II C 318.57 -, BVerwGE 10, 158).

    Steht hiernach eine auf Grund des Gesetzes zu Art. 131 GG gewährte Versorgung grundsätzlich unter dem gesetzlichen Vorbehalt des § 7 G 131, so könnte im vorliegenden Falle die nachträgliche Anwendung dieser Vorschrift nur dann unzulässig sein, wenn der Beklagte ausdrücklich erklärt oder durch sein Verhalten zum Ausdruck gebracht hätte, daß das aus dem Gesetz zu Art. 131 GG sich ergebende Rechtsverhältnis des Klägers mit der Festsetzung der Versorgung in einer die spätere Anwendung des § 7 G 131 ausschließenden Weise abschließend geregelt sein sollte (BVerwGE 10, 158 [161]).

  • BVerwG, 09.03.1989 - 2 C 25.88

    Ansprüche auf Unterbringung und Versorgung - Voraussetzungen für die

    Eine derartige, nach § 7 Abs. 2 G 131 ausdrücklich allein der obersten Dienstbehörde vorbehaltene Entscheidung, die nicht anderen Behörden übertragen und auch nicht von den Verwaltungsgerichten getroffen werden kann (vgl. u.a. BVerwGE 9, 155 [BVerwG 24.09.1959 - II C 405/57] ; 10, 158 [BVerwG 10.02.1960 - VI C 238/56] ; Urteile vom 23. Oktober 1958 - BVerwG 2 C 132.57 - , vom 27. Juni 1962 - BVerwG 6 C 19.61 - sowie vom 29. Oktober 1963 - BVerwG 6 C 198.61 - ; vgl. auch Beschluß vom 30. August 1967 - BVerwG 2 CB 107.67 -), ist nicht Gegenstand des vorliegenden Verwaltungsstreitverfahrens.
  • BVerwG, 22.03.1973 - III C 15.71

    Glaubhaftmachung der Schuldenfreiheit eines durch Vertreibung verlorengegangenen

    Bei der Beweiswürdigung liegt ein denkgesetzlicher Fehler nicht schon vor, wenn sie nicht zwingend oder nicht überzeugend erscheint, sondern nur, wenn die Schlußfolgerung des Tatsachengerichts aus denkgesetzlichen Gründen schlechterdings unmöglich ist (Redeker-von Oertzen, Kommentar zur VwGO, 4. Aufl., 137 RdNr. 11; Urteil vom 11. Februar 1960 - BVerwG II C 318.57 - [NDBZ 1960, 200]).
  • BVerwG, 23.03.1988 - 2 B 24.88

    Ausscheiden eines früheren Angehörigen des öffentlichen Dienstes - Feststellung

    Aus dem gesamten Vorbringen des Klägers in Verbindung mit dem in der Berufungsinstanz gestellten erweiterten Klageantrag ergibt sich eindeutig, daß sein Klagebegehren insoweit auf die Feststellung seiner tatsächlichen beamtenrechtlichen Rechtsstellung am 8. Mai 1945 gerichtet war, nicht aber auf eine Überprüfung eines formellen anfechtungsfähigen Verwaltungsaktes über die Anwendung des § 7 Abs. 1 Satz 1 G 131. Eine derartige, nach § 7 Abs. 2 G 131 ausdrücklich allein der obersten Dienstbehörde vorbehaltene Entscheidung, die nicht von den Verwaltungsgerichten getroffen werden kann (vgl. u.a. BVerwGE 9, 155 [BVerwG 24.09.1959 - II C 405/57]; 10, 158 [BVerwG 10.02.1960 - VI C 238/56]; Urteile vom 23. Oktober 1958 - BVerwG 2 C 132.57 - , vom 27. Juni 1962 - BVerwG 6 C 19.61 - sowie vom 29. Oktober 1963 - BVerwG 6 C 198.61 - ), ist nicht Gegenstand des vorliegenden Verwaltungsstreitverfahrens.
  • BVerwG, 25.06.1963 - II C 111.62

    Anfechtung einer Anordnung der sofortigen Vollziehung - Voraussetzungen für die

    Sein Versorgungsanspruch hat seine Rechtsgrundlage in dem Gesetz zu Art. 131 GG und stand deswegen von Anfang an ohne weiteres - d.h. ohne daß es bei der Gewährung der Versorgung eines ausdrücklichen Hinweises bedurfte - unter dem gesetzlichen Vorbehalt der Anwendung des § 7 G 131. Es gilt hier daher das, was der Senat bereits in seinem Urteil vom 11. Februar 1960 (BVerwGE 10, 158) ausgeführt hat.
  • BVerwG, 10.05.1984 - 2 C 36.82

    Abänderung der Besoldungsgruppe eines Beamten - Besoldung von Realschulrektoren

    Eine solche Verletzung ist nur gegeben, wenn eine tatsächliche Schlußfolgerung aus denkgesetzlichen Gründen schlechterdings unmöglich ist, nicht dagegen schon dann, wenn sie nicht zwingend oder nicht überzeugend oder sogar unwahrscheinlich sein sollte (vgl. Urteil vom 11. Februar 1960 - BVerwG 2 C 318.57 -[DÖD 1960, 176, 179 = NDBZ 1960, 200 f.]-, Beschlüsse vom 28. Juni 1973 - BVerwG 6 CB 63.73 - [Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 62] und vom 2. September 1977 - BVerwG 7 B 15.76 - [a.a.O.] Die Nachprüfung auf Verletzungen der Denkgesetze kann daher nicht dazu führen, daß das Revisionsgericht die vom Berufungsgericht erhobenen Beweise neu würdigt (vgl. Urteil vom 11. Januar 1962 - BVerwG 8 C 338.59 - [a.a.O.]).
  • BVerwG, 27.06.1962 - VI C 19.61

    Versorgung der ehemaligen Soldaten - Anwendung der Maxime des Vertrauensschutzes

    Alle ihrer Natur nach vorläufigen Maßnahmen wie die Erteilung eines Unterbringungsscheines oder einer sogenannten Rechtsstandbescheinigung genügen dagegen allein für die Annahme einer abschließenden Regelung ebensowenig wie die Gewährung von Versorgung (vgl. hierzu BVerwGE 10, 158 und Urteil von 10. Februar 1960 - BVerwG VI C 375.57 -); sie können allenfalls in Verbindung mit der endgültigen Unterbringung als Indizien dafür dienen, daß der Beamte in Vollzug des Gesetzes zu Art. 131 GG wiederverwendet worden ist und daher das nach diesem Gesetz bestehende Rechtsverhältnis abschließend geregelt werden sollte.
  • BVerwG, 09.11.1962 - VI C 188.60

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 29.02.1980 - 2 B 31.79

    Nichtbeförderung eines Beamten in ein Amt der Besoldungsgruppe A 16 - Mangelnde

  • BVerwG, 08.05.1963 - VI C 82.60

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 03.01.1962 - VI B 39.61

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 14.04.1961 - II CB 186.58

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 10.05.1967 - II B 16.66

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache als Voraussetzung für eine Zulassung

  • BVerwG, 19.10.1965 - VI C 137.63

    Recht verdrängter Beamter - Aberkennung einer Rechtsstellung aufgrund enger

  • BVerwG, 02.10.1961 - VI B 33.61

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 19.02.1981 - 2 B 14.80

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verstoß gegen allgemeine

  • BVerwG, 04.09.1970 - VIII B 219.67

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Bewilligung eines

  • BVerwG, 08.07.1969 - II C 82.65

    Aberkennung des halben Ruhegehaltes eines Mitgliedes der Nationalsozialistischen

  • BVerwG, 30.08.1967 - II CB 107.67

    Vorliegen einer Negativentscheidung durch eine oberste Dienstbehörde

  • BVerwG, 07.01.1964 - VI C 126.62

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 04.09.1963 - VI C 126.62

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 19.08.1964 - VI B 7.63

    Bindungswirkung der Zulassung einer Revision im Urteil - Gewährung einer

  • BVerwG, 21.11.1963 - II C 217.60

    Berücksichtigung von wegen enger Verbindung zum Nationalsozialismus erfolgten

  • BVerwG, 16.10.1962 - VI C 114.60

    Versagung des rechtlichen Gehörs durch Erlass eines "Überraschungsurteils" -

  • BVerwG, 31.07.1961 - II B 11.60

    Vorrang des öffentlichen Interesses an der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung vor dem

  • BVerwG, 31.05.1960 - II C 312.57

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 11.05.1960 - VI C 42.57

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 09.12.1969 - II C 46.65

    Versagung des Witwengeldes auf Grund personalpolitischer Maßnahmen des

  • BVerwG, 26.08.1965 - II C 86.64

    Nichtberücksichtigung eines Beamten bei einer Ernennung wegen enger Verbindung

  • BVerwG, 09.04.1964 - II C 83.61

    Entlassung eines Hauptscharführers aus dem Dienst der Schutzpolizei nach dem

  • BVerwG, 11.06.1963 - II C 175.62

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 16.05.1963 - II C 118.61

    Gewährung einer Überbrückungshilfe auf Grund des Gesetzes zur Regelung der

  • BVerwG, 09.08.1961 - II B 54.60

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher

  • BVerwG, 04.05.1961 - VI C 166.58

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 29.06.1960 - VI B 9.60

    Anwendbarkeit des § 7 Gesetz zu Art. 131 Grundgesetz (GG)

  • BVerwG, 05.09.1968 - IV B 157.67

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Inbesitznahme von

  • BVerwG, 30.04.1960 - II B 78.59

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zulässigkeit einer

  • BVerwG, 01.08.1968 - IV B 152.67

    Flurbereinigung zum Zwecke einer Verbesserung der Vorflut und einer grundlegenden

  • BVerwG, 05.09.1967 - VI B 37.66

    Angemessenheit einer Frist nach den Grundsätzen des Vertrauensschutzes für

  • BVerwG, 25.01.1962 - II C 178.59

    Ordnungsmäßige Erhebung einer Aufklärungsrüge - Überprüfung des Beamtenstatus

  • BVerwG, 22.12.1961 - II B 43.61

    Nichtberücksichtigung von Ernennungen und Beförderungen - Zulässigkeit und

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